ÄRZTEHAFTUNG

ÄRZTEHAFTUNG

Ihr Anwalt in der Medizin

Dr. Riess Rechtsanwälte - Ärztehaftung

Wird Ihnen als Arzt oder Ärztin ein Behandlungsfehler vorgeworfen? Wurden Sie als Patient oder Patientin nicht vollständig aufgeklärt oder falsch behandelt?

Gerade das Patienten- und Arzthaftungsrecht zählt zu den besonders komplexen und herausfordernden Rechtsgebieten. Dank zahlreicher Mandate von Ärzten und Patienten aus ganz Österreich verfügen wir über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und sind mit seinen Besonderheiten sowie der aktuellen Rechtsprechung gut vertraut.

Für Ärzte

Als Arzt unterstützen wir Sie insbesondere bei der Abwehr behaupteter Ansprüche von Patienten – sowohl außergerichtlich als auch in Verfahren vor der Patientenanwaltschaft, der Schlichtungsstelle, der Ärztekammer oder vor Gericht. Ebenso beraten wir Sie hinsichtlich einer möglichst rechtssicheren Führung des Aufklärungsgesprächs. Bereits hier liegen zahlreiche Haftungsthemen begründet. Gerne prüfen wir in diesem Zusammenhang Ihren Aufklärungsbogen für Patienten und erarbeiten rechtssichere Formulierungen.

Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zur Dokumentationspflicht oder einer möglichen Verpflichtung zur Herausgabe einer Krankengeschichte.

Für Patienten

Patienten können sowohl von den Auswirkungen einer Therapie oder eines Eingriffes betroffen sein, die im Rahmen des Aufklärungsgespräches nicht erwähnt wurden, als auch von konkreten ärztlichen Kunst- oder Behandlungsfehlern.

Hierbei unterstützen wir Sie unter anderem bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz von Heilungs- und Pflegekosten, vermehrten Bedürfnissen, Schmerzensgeld, Besuchskosten, Verunstaltungsentschädigungen oder auch Verdienstentgang.

IHRE PERSÖNLICHE RECHTSBERATUNG

Dr. Riess Rechtsanwälte GmbH
Dr. Leopold Riess – Dr. Eva Riess
in Kooperation mit
RA Mag. Leopold Riess, BSc., MBA (INSEAD), MRICS
RA Mag. Karl Moser
RA Mag. Birgit Linder
RA Mag. Damian Brzezinski

Zeltgasse 3-5
1080 Wien

Tel: +43 1 402 57 01
Fax: +43 1 402 57 01 – 21
E-Mail: law@riess.co.at