AUFTEILUNGSVERFAHREN
AUFTEILUNGSVERFAHREN
Eine gerechte Aufteilung
Einen wesentlichen Bestandteil einer Scheidung bildet die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse. Diese werden grundsätzlich unabhängig vom Verschulden im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens zwischen den Ehepartnern zur Hälfte geteilt, in außergewöhnlichen Fällen jedoch auch zu einer anderen Quote.
Vermögen, welches während der aufrechten Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten diente, gehört zum ehelichen Gebrauchsvermögen. Dazu zählen beispielsweise der Hausrat, die Möbel, ein gemeinsames Auto oder die Ehewohnung.
Eheliche Ersparnisse sind alle Ersparnisse, die während aufrechter Ehe von einem der Ehepartner erworben wurden. Dazu zählen nicht nur Sparbücher, Aktiendepots und Bausparverträge, sondern auch die Rückkaufwerte einer Ab- und Erlebensversicherung, eine während aufrechter Ehe angeschaffte Immobilie sowie sonstige Wertanlangen und Vermögensgegenstände.
Nicht aufgeteilt werden hingegen jene Dinge, die ein Ehegatte während aufrechter Ehe von dritter Seite geschenkt oder vererbt bekommen hat. Ebenso wenig aufgeteilt wird das, was ein Ehepartner in die Ehe eingebracht hat.
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