INSOLVENZRECHT FÜR UNTERNEHMEN
INSOLVENZRECHT
FÜR UNTERNEHMEN
Rechtzeitig handeln, erfolgreich sanieren
In der Regel findet eine Restrukturierung im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens statt. Dank der aktuellen Gesetzeslage kann die Schuldenlast bis auf ein Fünftel der Verbindlichkeiten reduziert werden.
In jedem Fall sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, sobald es finanziell kritisch wird. So sichern Sie sich ausreichenden Gestaltungsspielraum und vermeiden unnötige Mahn- und Exekutionskosten, Säumniszuschläge oder Verzugszinsen. Für eine Restrukturierung stehen dabei folgende Vorgehensweisen zur Verfügung:
Außergerichtliche Sanierung
Wir begleiten Unternehmen im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung, um eine existenzbedrohende Krise abzuwenden. Dieses Verfahren bietet sich vor allem dann an, wenn nur wenige Gläubiger vorhanden sind und die Möglichkeit besteht, zusätzliche Mittel aufzubringen.
Gerichtliches Sanierungsverfahren (mit/ohne Eigenverwaltung)
Ist eine außergerichtliche Sanierung nicht darstellbar, bietet sich ein gerichtliches Sanierungsverfahren an. Da dieses innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein muss, erfordert es eine professionelle Vorbereitung durch einen Schuldnervertreter. Nur so ist gewährleistet dass Gläubiger und Kunden dem Verfahren positiv gegenüber stehen und eine nachhaltige Sanierung erfolgt.
IHRE PERSÖNLICHE RECHTSBERATUNG
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Dr. Riess Rechtsanwälte GmbH
Dr. Leopold Riess – Dr. Eva Riess
in Kooperation mit
RA Mag. Leopold Riess, BSc., MBA (INSEAD), MRICS
RA Mag. Karl Moser
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RA Mag. Damian Brzezinski
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